Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertragsinhalt
1. ADS Auskunftei Detective Security GmbH (nachträglich immer ADS genannt) verpflichtet sich, im Hinblick auf den gegebenen Auftrag ihre Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. ADS ist verpflichtet - entsprechend dem Auftrag - selbigen ordnungsgemäß durchzuführen.
2. Der von dem Auftraggeber (nachträglich immer AG genannt) aufgrund des erteilten Auftrages gewünschte Erfolg kann jedoch seitens ADS nicht gewährleistet werden.
§2 Allgemeine Vertragspflichten
1. AG und ADS verpflichten sich, über den Auftrag und die Art der Durchführung Diskre-tion zu wahren. Ferner verpflichtet sich der AG, Auftragsergebnisse dritten Personen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der ADS nicht zur Kenntnis zu bringen.
2. Nach Durchführung des Auftrages teilt ADS dem AG das Ergebnis der Ermittlungen mit. Die jeweilige Form der Berichterstattung steht im Ermessen der ADS. Etwaige Berichtsbean-standungen hat der AG unverzüglich, höch-stens jedoch binnen 14 Tagen - schriftlich per Einschreiben - der ADS mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der AG Einwendungen gegen die Art des Berichtes sowie der Durchführung der Ermittlungen und der darauf beruhenden Höhe der Rechnung nicht mehr erheben.

