Anmerkung / Sonstiges
Alle Ermittlungen-/Beobachtungen können unabhängig von der Örtlichkeit in der gesamten Bundesrepublik kurzfristig vorgenommen werden.
Bei Auslandsrecherchen / -tätigkeiten gelten andere Konditionen als die vorgenannten und müssen gesondert angefragt werden.
Anfallende Spesen und Auslagen werden entsprechend nachgewiesen und berechnet.
Zuschlag auf Stundenhonorare:
- 20.00 Uhr - 06.00 Uhr zzgl. 20%
- Sonn- u. Feiertag zzgl. 50%
Bei einer besonderen Problemstellung bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme. Wir helfen gerne!

